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Teilnahmebedingungen für Systemanbieter:

Bedingungen und Informatione:
Alle Bedingungen und Informationen für eine Zusammenarbeit sind wie folgt. Aus Datenschutzrechtlichen gründen ist es mir und unserem Unternehmen untersagt Kontaktdaten aus anderen gründen als zur Bearbeitung von Serviceangeboten der anfragenden Unternehmen zu nutzen. Ich/wir (Service-Anbieter) werden diese Daten weder an dritten weitergeben, verkaufen oder auch sonst in keiner anderen weise verwenden, ausser zu den bereits erwähnten Zweck. Kundendaten sind, bleiben Eigentum von BueroKaffeeService.com. und können zu eigenen Zweck wie Marktforschung, Cross Selling, Marketing usw. verwendet werden.

Nutzung der Plattform:
Die Nutzung der Plattform BueroKaffeeService.com, wird diversen Dienstleistern zur Verfügung gestellt. Angemeldete Dienstleister erhalten sogenannte "Leads".  Für diese Leads (Kontakte) in ausgesuchten PLZ Gebiete, welche wir nur einmalig und exklusive vergeben fällt eine Leadgebühr in Höhe von je 50 Euro zzgl. Mwst. an. Die Abrechnung der Leads (Kontakte) erfolgt Monatlich. Spamkontakte sind hiervon ausgeschlossen und werden nicht in Rechnung gestellt. Anfragen für Kurzmieten 1-7 Tage oder Privatpersonen sind ebenfalls von der Berechnung ausgeschlossen.

BueroKaffeeService.com steht es frei, eine Anmeldung zur Teilnahme zuzulassen oder abzulehnen. Ein Anspruch auf Zulassung besteht nicht; ebenso wenig können Ansprüche aus einer Nichtzulassung hergeleitet werden.

Voraussetzungen für die Nutzung unserer Serviceplattform als Kaffee Service Anbieter sind:
1. Anbieter müssen den Kontakt von anfragenden Kunden innerhalb 24 Std. (werktags) zumindest telefonisch bearbeiten.
2. Anbieter müssen mindestens 3 verschiedene Maschinentypen (Filterkaffeemaschinen, Standard Kaffeevollautomaten u. Standautomaten) anbieten können.
3. Es müssen mindesten 5 verschiedene Kaffeesorten für Kunden zur Auswahl stehen.
4. Kunden müssen die Möglichkeit haben Kaffeeprodukte und Zubehör (Milch, Tee usw.) zu bestellen und angeliefert zu bekommen. (Durch Paketdienst oder Kaffee Service Partner)
5. Hinweis / Banner oder Text auf Webseite des Service-Partner mit Hinweis "Network-Partner von BueroKaffeeService.com".  

Laufzeit:
Die Teilnahme am BueroKaffeeService.com Netzwerk wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.  Diese Vereinbarung kann von beiden Parteien jeweils 4 Wochen zum 1. eines jeden Monats gekündigt werden. Ein beenden der Zusammenarbeit kann nur in Schriftform per E-Mail  (Service (at) Buerokaffeeservice.com) erfolgen.
Mit Teilnahme an der Plattform BueroKaffeeService.com bestätigt der Vertragspartner (Anmelder) das sein Unternehmen und seine Absichten nicht gegen sonstige gesetzliche (insbesondere wettbewerbsrechtliche) Bestimmungen verstoßen und nicht staatsgefährdender, rassistischer, Gewalt verherrlichender, pornographischer oder jugendgefährdender Natur sind.

Freistellung bei Vertragsverletzung:
Die Einhaltung dieser Bestimmungen ist für den Betrieb des BueroKaffeeService.com Netzwerks von erheblicher Bedeutung. Neben der Kündigung behält sich BueroKaffeeService.com bei erheblichen Verstößen auch weitere rechtliche Schritte vor.
Verstößt der Vertragspartner oder dessen Mitarbeiter gegen diese Bestimmungen und wird BueroKaffeeService.com aufgrund dieser Vertragsverletzung von einem Dritten rechtlich in Anspruch genommen, ist BueroKaffeeService.com berechtigt, vom Vertragspartner die Zahlung sämtlicher Kosten und Aufwände zu verlangen, die BueroKaffeeService.com aufgrund des Verstoßes entstehen. Hierzu zählen insbesondere Schadens- oder Aufwendungsersatzzahlungen an Dritte zur Abwehr von Ansprüchen Dritter und sonstige Schäden.
Während der Laufzeit dieses Vertrages ist es dem Vertragspartner nicht gestattet, mit einzelnen Advertisern oder Vertragspartnern des BueroKaffeeService.com Netzwerkes unter Umgehung von BueroKaffeeService.com direkt oder indirekt Verträge über die hier vertragsgegenständlichen Leistungen abzuschließen, bzw. darauf gerichtete Verhandlungen zu führen.

Bei Änderung der AGB:
BueroKaffeeService.com behält sich vor, weniger gewichtige Bestimmungen dieser AGB jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern, sofern diese Änderung nicht zu einer Umgestaltung des Vertragsgefüges insgesamt führt. Die geänderten Bedingungen werden mindestens zwei Wochen vor ihrem Inkrafttreten per E-Mail übermittelt. Widerspricht der angemeldete Vertragspartner der Geltung der geänderten AGB nicht innerhalb von vier Wochen nach Empfang der E- Mail in Textform, gelten die geänderten Bedingungen als angenommen. BueroKaffeeService.com wird gesondert auf die Widerspruchsmöglichkeit und die Bedeutung der Vierwochenfrist hinweisen.

Schlussbestimmung:
Zur Nutzung des BueroKaffeeService.com Netzwerks und der Anwendungen ist es erforderlich, bestimmte technische Systeme, wie Endgeräte, Softwareprogramme, Übertragungswege, Telekommunikations- und andere Dienstleistungen Dritter einzusetzen, durch die dem Antragsteller weitere Kosten entstehen können. BueroKaffeeService.com stellt derartige Endgeräte, Softwareprogramme, Übertragungswege, Telekommunikations- und andere Dienstleistungen nicht zur Verfügung und übernimmt deshalb auch keine Haftung für Leistungen Dritter.
Dieser Vertrag begründet keine Gesellschaft mit Außenwirkung und ermächtigt somit auch keine der Parteien, für beide gemeinsam oder die jeweils andere Partei rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben oder sie in sonstiger Weise zu verpflichten oder zu vertreten.
BueroKaffeeService.com kann ohne Zustimmung der Vertragspartner und zu jeder Zeit, die Bereitstellung ganz oder zum Teil einstellen, die Plattform zum Teil oder als gesamtes Veräußern. Im Falle einer Einstellung oder Veräuserung werden die Vertragspartner per E-Mail benachrichtigt.
Auf diese AGB und die vertragliche Beziehung mit dem Vertragspartner findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) Anwendung.
Soweit einzelne Klauseln dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein sollten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine Bestimmung ersetzt, die üblicherweise dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.

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